Aktuelle Informationen

02.08.2024

Änderung im Jugendarbeitsschutzgesetz

Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.

Nutzen Sie dazu unseren Aushang "Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze". Diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu an.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Absatz 2 Nummer 3 werden nach dem Wort "Pausen" die Wörter "und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte" eingefügt.

2. In § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Pausen" die Wörter "und der notwendigen Wegezeiten zwischen Teilnahmeort und Ausbildungsstätte" eingefügt.

02.08.2024

Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.

Nutzen Sie dazu unseren Aushang "Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze". Diesen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns dazu an.

Artikel 32, Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

§ 23 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt:

"9. Verstöße gegen Vorgaben für Pakete mit erhöhtem Gewicht nach dem Postgesetz,".

b) In dem Satzteil nach Nummer 9 werden die Wörter "Nummern 1 bis 8" durch die Wörter "Nummern 1 bis 9" ersetzt.

2. In Satz 2 wird nach den Wörtern "genannten Behörden" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern "den Finanzbehörden" die Wörter "und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"

 

02.08.2024

Bekanntmachung von Technischen Regeln

TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"

Bitte prüfen Sie ob dies eine Relevanz für Ihr Unternehmen hat.

 

Hinweis:

Mehrere Isocyanate wurden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits als krebserzeugend eingestuft.

Bekanntmachung von Technischen Regeln

hier: - TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"

Vom 01. Juli 2024

(GMGl. Nr. 27 vom 29.07.2024 S. 536)

- Bek. d. BMAS v. 1.7.2024 - IIIb 3 - 35125 - 5 -

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen"

Die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen", Ausgabe März 2009, GMBl 2009 S. 349-359 [Nr. 18-19] v. 4.5.2009, wird wie folgt neu gefasst *:

ID: 241829

 

DGUV Information 208-053

LINK

08.05.2024

Wichtige Änderung im Bereich Gerüstbau

Bislang dürfen viele Gewerke noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt.

Nicht nur das meisterpflichtige Gerüstbauerhandwerk, auch viele andere Berufe dürfen derzeit noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen und sogar von Dritten aufstellen lassen.

Dabei handelt es sich um:

Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Stukkateure,
Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Glaser, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Schilder- und Lichtreklamehersteller
sowie Gebäudereiniger.

Angehörige dieser Gewerke benötigen bislang keine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle, wenn sie Gerüste aufstellen.

Grund dafür ist das Übergangsgesetz. Dessen Fristen laufen aber ab dem 1. Juli 2024 aus und die Befugnisse werden neu geregelt. Anderen Handwerken als den Gerüstbauern ist es dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistung aufzustellen. Für eingetragene Gerüstbauer gibt es ab dem 1. Juli 2024 keine Änderungen. Diese Betriebe dürfen weiterhin alle Arten von Gerüsten aufstellen.

Keine Änderung für Gerüstbauer, aber für andere Gewerke

 Alle Betriebe, die als Hauptleistung eines Auftrages – ohne Tätigkeit im eigenen       Handwerk – ein Arbeits- und Schutzgerüst aufstellen, unterfallen der Neuregelung: Sie benötigen ab dem Stichtag eine zusätzliche Eintragung in der Handwerksrolle mit dem meisterpflichtigen Gerüstbauerhandwerk. Eine Ausnahmebe­willigung nach § 8 Handwerksordnung (HwO) oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO oder § 7b HwO sind aber möglich.

15.01.2024

Start in das Jahr 2024

Offene Stellen, sind besetzt.

Wir freuen und das wir unsere offenen Stellen besetzen konnten.

 

Zum 01.03.2024 beginnt unsere neue FaSi ihren Dienst, nach der Einarbeitungsphase wird er seine Kunden übernehmen.

 

Zum 01.08.2024 begint unsere Auszubildende ihre Lehre als Kauffrau für Büromanagement.

 

Das Team der QGM begrüßt seine neuen Mitglieder, wir freuen uns auf Euch!

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